Firmengebäde Modellbau Müller - Prototyping GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Download AGB im PDF-Format

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA MODELLBAU MÜLLER PROTOTYPING GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Uwe Müller, In den Sieben Morgen 1, 56077 Koblenz
- nachfolgend "Modellbau Müller" genannt -

I. Definitionen

  1. Wenn in diesen Vertragsbedingungen von "Besteller" bzw. "Sie" oder "Ihnen" die Rede ist, sind damit jeweils Sie als Vertragspartner von Modellbau Müller gemeint.
  2. Wenn in diesen Vertragsbedingungen von "Bestellung" die Rede ist, ist damit auch ein von Ihnen erteilter Auftrag gemeint.
  3. Wenn in diesen Vertragsbedingungen von "Werk" bzw. "Ware" die Rede ist, ist damit der Vertragsgegenstand gemeint.
  4. Wenn in diesen Vertragsbedingungen von "Preis" bzw. "Vergütung" die Rede ist, ist damit das von Ihnen als Vertragspartner an Modellbau Müller zu zahlende Entgelt als Gegenleistung für den Vertragsgegenstand gemeint.

II. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Lieferung

  1. Ausschließlich gewerblich
    Vertragsschlüsse erfolgen ausschließlich mit bzw. gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), hier insbesondere gegenüber gewerblichen Nutzern und gewerblichen Wiederverkäufern zur ausschließlich gewerblichen Nutzung. Eine Weiterveräußerung oder gleich wie geartete Weitergabe durch diese an Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen und untersagt.
  2. Vertragsschluss
    Ihre Bestellung bzw. Ihr Auftrag (im Folgenden "Bestellung" genannt) stellt ein Angebot an Modellbau Müller zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Modellbau Müller aufgeben, schickt Modellbau Müller Ihnen eine Nachricht in Textform (§ 126b BGB; z.B. E-Mail), die den Eingang Ihrer Bestellung bei ihr bestätigt (Bestell-Eingangsbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern informiert Sie lediglich darüber, dass Ihr Angebot zum Abschluss eines Vertrages bei Modellbau Müller eingegangen ist. Sie sind grundsätzlich an Ihr Angebot zehn Werktage (§ 193 BGB) lang gebunden (Bindungsfrist), gerechnet ab dem Tag nach dem Sie Ihr Angebot versandten.
    Ein Vertrag zwischen Ihnen und Modellbau Müller kommt erst dann zustande, wenn Modellbau Müller den Vertrag Ihnen gegenüber mit einer zweiten Nachricht in Textform bestätigt (Vertragsbestätigung) oder / und Ihnen unmittelbar die bestellte Ware übersendet. Die Bindungsfrist kann früher enden, nämlich jedenfalls mit Erhalt der Ware oder der Vertragsbestätigung während des Fristlaufs.
  3. Vertragsgegenstand
    Der Vertragsgegenstand ist in der Vertragsbestätigung abschließend aufgeführt. Über Produkte bzw. Dienstleistungen die nicht in der Vertragsbestätigung aufgeführt sind und/oder die nicht zugesandt werden, kommt kein Vertrag zustande. Die der Vertragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen, Abbildungen und Maßangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die gelieferte Ware kann von den Abbildungen abweichen, wobei dies auf die Qualität und/oder den Inhalt keine Auswirkungen hat. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
  4. Angebote
    Soweit nicht anders angegeben, hält sich Modellbau Müller an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 60 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind in der Auftragsbestätigung der Modellbau Müller genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Angegebene Preise verstehen sich ohne Kosten für Verpackung und Fracht.
  5. Lieferung
    Verbindliche Liefertermine oder –fristen müssen schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Material- und Planungsbeistellungen, soweit nicht anders vereinbart.
    Wird die von Modellbau Müller geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten der Modellbau Müller oder seiner Lieferanten verzögert, berechtigt dies Modellbau Müller die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch bis zu 6 Wochen hinauszuschieben, soweit nicht ein anzuerkennendes Interesse des Bestellers entgegensteht. Auf diese Leistungs- und Lieferzeitverlängerung kann sich Modellbau Müller nur berufen, wenn sie den Besteller über die vorgenannten Umstände der Lieferzeitverzögerung unverzüglich benachrichtigt.
    Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
    Modellbau Müller ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.

III. Vergütung

  1. Fälligkeit, Verzug
    Die Vergütung ist mit Vertragsschluss und Rechnungsstellung durch Modellbau Müller sofort fällig. Verzug tritt mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ein.
  2. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bleibt die überlassene Ware im alleinigen Eigentum von Modellbau Müller. Ein Eigentumsübergang durch Einbau, Verarbeitung, Vermischung ist ausgeschlossen; §§ 946, 847, 948, 949, 950 und 951 Abs. 1 Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
    Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände ggü. Modellbau Müller unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
    Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert. In diesem Falle werden die Forderungen des Bestellers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in der Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an die Modellbau Müller ab, die diese Abtretung hiermit annimmt.
    Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischen der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Besteller, steht Modellbau Müller das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
    Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist Modellbau Müller auf Verlangen des Bestellers insoweit auf Freigabe verpflichtet.
  3. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
    Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von Modellbau Müller sind dem Besteller nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
    Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.
  4. Wechsel und Schecks
    Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.

IV. Gewährleistung

  1. Sicherheitshinweise
    Das Werk ist nicht für die Verwendung in Gefahrenumgebungen, die ausfallsichere Kontrollmechanismen erfordern, konzipiert, vorgesehen oder lizensiert, dies einschließlich und ohne Ausnahme in den folgenden Bereichen: Entwurf, Konstruktion, Wartung oder Betrieb von Nuklearanlagen, Flugverkehrs- oder Flugkommunikationssystemen, Flugsicherungssystemen sowie Lebenserhaltungs- oder Waffensystemen.
  2. Gewährleistungsgegenstand
    Maßgebend für Qualität und Ausführung sind die Beschreibungen der vereinbarten Beschaffenheit. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.
    Gegenstand der Gewährleistung ist das Werk alleine, in jedem Falle jedoch ausschließlich in der von Modellbau Müller ausgelieferten Version. Die Rechte des Bestellers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von Modellbau Müller Änderungen an dem Werk vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass die Mängel nicht auf die Änderungen zurückzuführen sind und keine für Modellbau Müller unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
    Nicht Gegenstand der Gewährleistung sind insbesondere Fehler an dem Werk, die auf eine fehlerhafte Verwendung durch den Besteller zurückzuführen sind.
    Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
    Abweichungen in den Abmessungen und in den Ausführungen sind vor der Weiterverarbeitung durch den Besteller zu überprüfen. Eine Haftung der Modellbau Müller für Folgeschäden aus Verletzung dieser Obliegenheitspflicht des Bestellers wird ausgeschlossen. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Verschleiß oder Abnutzung in üblichem Umfang rechtfertigen keine Mängelansprüche.
  3. Unverzügliche Mängelanzeige
    Der Besteller ist verpflichtet, Modellbau Müller Mängel des Werks nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. § 377 HGB gilt entsprechend.
  4. Wahl der Nacherfüllung
    Modellbau Müller wird Fehler des Werks, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt nach Wahl von Modellbau Müller, je nach Bedeutung des Fehlers, durch Mangelbeseitigung, durch Neulieferung oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Besteller ist verpflichtet, eine ihm von Modellbau Müller im Rahmen der Fehlerberichtigung angebotene Nachlieferung zu übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unzumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
  5. Folgen des Fehlschlagens der Nacherfüllung
    Der Besteller hat das Recht, bei dreimaligem Fehlschlagen der Fehlerberichtigung eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder von dem Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Bei Rücktritt wird der Besteller das Werk an Modellbau Müller zurücksenden und sämtliche etwaige Kopien der Dokumentationen vernichten.
  6. Dauer der Gewährleistung
    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.

V. Haftung

  1. Haftungsausschluss
    Modellbau Müller haftet nicht für Schäden die aufgrund der Benutzung des Werks oder der Unfähigkeit, das Werk zu verwenden, entstehen (insbesondere für Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellem Verlust) auch wenn Modellbau Müller von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist.
  2. Einschränkung
    Modellbau Müller haftet jedoch entgegen der unter II. 5., IV. und unter V. 1., 3. bis 6. genannten Haftungsbeschränkungen unbeschränkt:
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  3. Haftung bei Verletzung von Kardinalspflichten
    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, ist die Haftung von Modellbau Müller der Höhe nach begrenzt auf den unmittelbaren Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, maximal jedoch in Höhe des doppelten Betrages des vom Besteller bezahlten Preises (netto) je Werk.
    Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde (Besteller) vertrauen darf.
    Modellbau Müller haftet bei Fahrlässigkeit nicht für mittelbare und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn und Produktionsausfall).
    Eine weitergehende Haftung von Modellbau Müller besteht nicht. Insbesondere besteht keine verschuldensunabhängige Haftung von Modellbau Müller für anfängliche Mängel.
  4. Persönlicher Geltungsbereich
    Die in diesen AGB aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Modellbau Müller.
  5. Verjährung
    Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadenersatz gegen Modellbau Müller beträgt ein Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind.
  6. Vertragswidrige Nutzung
    Die Haftung von Modellbau Müller im Falle einer vertragswidrigen Nutzung durch den Besteller ist ausgeschlossen.

VI. Pauschalierter Schadensersatz

Kündigt der Besteller vor Ausführung den Auftrag, so ist Modellbau Müller berechtigt, 25% der Gesamtauftragssumme (netto) als Schadensersatz zu verlangen. Dem Besteller bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen oder nachzuweisen, dass gar kein Schaden entstanden ist.

VII. Datenschutz, Geheimhaltung

  1. Kundendaten
    Modellbau Müller wird die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mitgeteilten Kundendaten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften behandeln.
  2. Geheimhaltungspflichten
    Modellbau Müller und der Besteller verpflichten sich, alle gegenseitigen Informationen und Daten, die sie direkt oder indirekt im Rahmen der Erfüllung des Vertrags erlangen, vertraulich zu behandeln. Die Parteien sichern sich insbesondere zu, diese Informationen und Daten weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen und Daten zu vermeiden. Informationen und Daten in diesem Sinne sind insbesondere
    • - fachliches Know-how sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
    • - Daten aus informationstechnischen Systemen,
    • - andere nicht öffentliche Informationen,
    die eine Partei im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt.
    Die Geheimhaltungspflichten nach diesen Bedingungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen nachweislich:
    • - allgemein bekannt sind,
    • - ohne Verschulden einer Partei allgemein bekannt werden, oder
    • - rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden, oder
    • - bei den Parteien bereits vorhanden sind.
    An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich Modellbau Müller ihr Eigentum- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne ihre Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugängig gemacht werden.
    Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben.

VIII. Geltungsbereich, Rechtswahl, Gerichtsstand, Nebenabreden

  1. Kreuzende AGB
    Der Anwendung anderer, insbesondere gegenläufiger bzw. kreuzender AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten auch für Dienst- und Konstruktionsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Vertrages sind auch in laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen.
  3. Deutsches Recht
    Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen und formellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen" und des "Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss internationaler Kaufverträge" sowie des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf" werden ausgeschlossen.
  4. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für alle sich im kaufmännischen Verkehr aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel und Urkundenprozesse, ist der Sitz von Modellbau Müller. Modellbau Müller kann den Besteller auch an dessen Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen.
  5. Nebenabreden, Schriftformerfordernis
    Etwaige Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Modellbau Müller schriftlich bestätigt worden sind; das gilt auch für eine Aufhebung dieser Bestimmung.

IX. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden vertraglichen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Regelungen nicht berührt. Vielmehr tritt an die Stelle der unzulässigen Bestimmung eine gesetzlich zulässige, die dem Willen der Vertragschließenden möglichst nahe kommt. Dies gilt sinngemäß auch im Falle einer Vertragslücke. Die Vorschrift des § 139 BGB wird abbedungen.